Datenhaltung in der Schweiz
Datenbank und Dateiablage liegen in Zürich. Es findet keine Übermittlung von Falldaten ins Ausland statt.
Sicherheit und Datenschutz
In einem Todesfall entstehen Daten über Verstorbene, Angehörige und Erbverhältnisse. Wir behandeln sie entsprechend — technisch und organisatorisch.
Datenbank und Dateiablage liegen in Zürich. Es findet keine Übermittlung von Falldaten ins Ausland statt.
Übertragung ausschliesslich über HTTPS, Speicherung verschlüsselt. Dateien sind nur über zeitlich begrenzte, signierte Links erreichbar.
Jeder Bestattungsdienst ist ein eigener Mandant. Der Zugriff wird bei jeder Abfrage auf den Mandanten eingegrenzt — zusätzlich abgesichert direkt in der Datenbank.
Geschäftsleitung, Beratung und Backoffice haben klar getrennte Rechte. Wer nicht signieren darf, bekommt die Signatur gar nicht erst angeboten.
Änderungen an Falldaten werden mit Person, Zeitpunkt und Vorgang protokolliert. Signaturen werden zusätzlich mit Zeitstempel und Prüfsumme abgelegt.
Jede Person im Team hat ein eigenes Konto, eingeladen per E-Mail. Keine geteilten Zugänge — damit nachvollziehbar bleibt, wer was geändert hat.
Rechtlicher Rahmen
Velorio wird nach dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz entwickelt und ist auf Kompatibilität mit der DSGVO ausgelegt. Bestattungsdienste bleiben Verantwortliche für die Daten ihrer Fälle; wir bearbeiten sie als Auftragsbearbeiterin im Rahmen eines Vertrags zur Auftragsbearbeitung.
Velorio befindet sich vor dem Pilotbetrieb. Ein externer Sicherheitstest sowie die abschliessende Härtung einzelner Komponenten sind eingeplant und finden vor dem produktiven Einsatz statt. Wir sagen Ihnen offen, wo wir stehen — auch wenn ein Häkchen später kommt.
Wir beantworten technische und rechtliche Fragen gerne im Detail — auch gegenüber Ihrem Datenschutzberater.